Fragen und Antworten

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FRAGEN & ANTWORTEN
ZU TREKKING IM SPESSART

Ja, wenn der Hund an der Leine bzw. unter Kontrolle im direkten Umfeld beim Besitzer, der Besitzerin bleibt.

Trinkwasser ist selbst mitzubringen.

Nein, es handelt sich nicht um einen Campingplatz, deshalb ist nur eine Nacht erlaubt.

Nein, die Genehmigung vom Landratsamt zum Betrieb der Trekkingplätze liegt nur für den Zeitraum vom 1.4. – 31.10. eines Jahres vor.

Der Platz kann wegen der jährlichen Hirschbrunft nicht im Oktober gebucht werden.

Nein, die Befahrung der Forstwege mit eigenem PKW / Zweirad ist verboten. Es wird auf die Parkplätze in der näheren Umgebung verwiesen.

Es befinden sich eine gemauerte Feuerstelle, Sitzgelegenheiten, ein biologisches Toilettenhäuschen, Feuerholz (Säge vorhanden, um für nachfolgende Trekker das Holz wieder aufzufüllen), Wassertonne für Löschwasser (kein Trinkwasser!).

Vom Parkplatz aus:

Rothenbuch 1:
vom Schloss in Rothenbuch,
ca. 3 km

Rothenbuch 2:
von der Lichtenau,
ca. 5 km

Lahnwiese:
vom Bahnhof Schöllkrippen,
ca. 5,5 km

Jagdpfad:
vom Zentrum Frammersbach,
ca. 5 km

von der Skihütte (Frammersbach),
ca. 1 km

Rothenbuch 1 zu Rothenbuch 2:
ca. 6 km, Achtung Anstieg steil

Rothenbuch 2 zur Lahnwiese:
ca. 25 km

Lahnwiese zum Jagdpfad:
ca. 25 km

Abhängig von der Wanderroute kann teilweise ein Kinderwagen benutzt werden. Empfehlenswert ist jedoch ein Bollerwagen.

Ja, aber es müssen die 5 Plätze gebucht und bezahlt werden.

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