So funktioniert Trekking

So funktioniert Trekking

RÜCKSICHT IM WALD KOMMT AN!
Willkommen bei Trekking Spessart. Wir freuen uns, dass Ihr einen unserer Trekking-Plätze nutzen Wollt. Wir bitten Euch, wenige, aber dafür umso wichtigere, Regeln zu beachten.

TREKKING REGELN

01

Die Natur respektieren

Ihr befindet euch im Naturpark Spessart, einem der großen Waldgebiete Deutschlands. Bitte respektiert die Natur und nehmt Rücksicht auf andere Menschen, Pflanzen und Tiere.

02

Die Trekking-Plätze richtig nutzen

Zelten ist nur auf den dafür ausgewiesenen Trekkingplätzen in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober erlaubt. „Wildes Campen“ ist im Naturpark Spessart verboten. Die Trekkingplätze dürfen mit max. fünf Zelten (für je 2-3 Personen) belegt und nur mit einer gültigen Buchungsbestätigung benutzt werden.

Mit der Buchung erkennen die Benutzer*innen die Benutzerordnung an. Buchungsbestätigungen sind den „Camp-Betreuern“ auf Verlangen vorzuzeigen. Die Benutzung eines Trekkingplatzes ist jeweils nur für eine Nacht erlaubt.

03

Vorsicht beim Feuer machen!

Feuer darf nur an den dafür vorgesehenen und behördlich genehmigten Feuerstellen gemacht werden. Wenn mehrere Gäste auf einem Zeltplatz übernachten, muss die Feuerstelle gegebenfalls gemeinsam mit anderen Trekkern und Trekkerinnen genutzt werden. Es ist nicht erlaubt, eine weitere Feuerstelle anzulegen.

Feuer darf nur unter Aufsicht brennen. Bei besonderer Waldbrandgefahr (Trockenheit) ist es nicht erlaubt, Feuer zu machen. Bitte beachtet dazu die Hinweise auf der Infotafel am Trekking-Platz, im Internet (Startseite –> Wetter) oder in der Tagespresse.

Leseholz bis zu einem Durchmesser von 10 cm darf aus der Umgebung zum Feuermachen benutzt werden. Das Fällen von stehenden Bäumen ist nicht erlaubt!

Für den Notfall haben wir eine Feuerpatsche am Klohäuschen befestigt. Die Feuerwehr erreichst Du unter 112. (W-Fragen: Wer meldet? Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wie viele Personen sind betroffen? Welche Art von Verletzung? Wichtig: Auf Rückfragen warten!)

04

Lärm vermeiden

Bitte vermeidet ruhestörenden Lärm. Er stört Tiere und andere Gäste. Die Benutzung von Musik- und Abspielgeräten ist nicht erlaubt.

05

Den Müll entsorgen

Bitte nehmt euren Müll wieder mit. Mit Anerkennung dieser Benutzerordnung verpflichten ihr euch zudem, auch den Müll mitzunehmen, der bereits auf dem Platz liegt. Bitte meldet schwere Verunreinigungen an den zuständigen Forstbetrieb der Bayerischen Staatsforsten (Rothenbuch).

Bitte lasst keine Essensreste offen stehen, da dies wilde Tiere anlocken könnte. Falls ihr Wildschweinen begegnet, klatscht am besten laut in die Hände – das schreckt die Tiere in der Regel ab.

06

Toiletten

Auf allen Trekking-Plätzen gibt es ein Toilettenhäuschen, die zur Benutzung zur Verfügung stehen. Werft bitte keinen Müll oder sonstige Gegenstände in die Toilette, die nicht verrotten können. Trockenes Abdeckmaterial, z.B. Laub oder bei Bedarf Kalk mindert den Geruch und trägt zur Kompostierung bei.

07

Wasser

Bitte nehmt Trinkwasser und Wasser zum Waschen mit. Achtung: Der Spessart ist geologisch bedingt sehr gewässerarm. An den Trekkingplätzen sind keine Wasserstellen vorhanden.

Wasser aus Quellen eignet sich meist nicht zum Trinken. Wenn ihr dieses Wasser trotzdem konsumieren wollt, dann kocht es ab oder benutzt Wasserfiltertabletten.

Wascht euch mindestens 50 m entfernt von Bächen oder Quellen.

08

Betreuung

Die Platz-Betreuer oder -Betreuerinnen sorgen dafür, dass die Trekking-Plätze in einem guten Zustand sind. Sie sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h., sie können Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Gäste oder der Natur erforderlich ist. Bei Verstößen behalten wir uns vor, entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten.

09

Waldtypische Gefahren

Die Benutzung der Trekking-Plätze erfolgt auf eigene Gefahr. Für mögliche Schäden infolge der Waldbeschaffenheit, insbesondere durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume wird keine Haftung übernommen.  

10

Befahren von Waldwegen

Das Befahren von Waldwegen mit Motorrädern oder Personenkraftwagen ist nicht gestattet.

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